Über die grundsätzliche Strafbarkeit des Besitzes des Stoffes Dimethyltryptamin (DMT) zu Rauschzwecken, der unter anderem in der recht populären Wurzelrinde Mimosa Hostilis enthalten ist, hatten wir bereits an anderer Stelle berichtet. In einem weiteren Verfahren in diesem Zusammenhang wegen Besitzes von DMT vor dem Schöffengericht Köln wurde unser Mandant nach 3 Hauptverhandlungstagen freigesprochen.
Allgemein
„Knöllchen“ wegen „Leck mich“ führt zur Einstellung des Strafverfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses
Glück und eine gute Strategie des Verteidigers bescheren dem Beschuldigten einen sensationellen Verfahrensausgang. Unser Mandant war mit seinem Fahrrad betrunken (ca. 2,5 Promille) von der Polizei kontrolliert worden. Auf die Aufforderung, sich auszuweisen, antwortete er unflätig „Leck mich“, und wehrte sich gegen weitere polizeiliche Maßnahmen körperlich und verbal.
Mengenlehre im Betäubungsmittelstrafrecht
Die Auswahl des Strafrahmens der einzelnen Normen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bestimmt sich im Wesentlichen nach der Menge des Wirkstoffgehaltes des Betäubungsmittels.
Beschränkungen in der Untersuchungshaft müssen im Einzelfall erforderlich sein
Nach der Neugestaltung des § 119 StPO sind angordnete Beschränkungen der Telekommunikation, des Besuchs- und Postverkehrs in der Untersuchungshaft nur noch in Ausnahmefällen anzuordnen. Dies wird in der Praxis von Gerichten und Staatsanwaltschaften noch immer nicht rechtmäßig gehandhabt, wie eine Entscheidung des Kammergerichts (KG) Berlin verdeutlicht.
Schwerer Bandendiebstahl und Gehilfe
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil eines Landgerichts aufgehoben, in welchem der Täter wegen Beihilfe zu einem schweren Bandendiebstahls verurteilt wurde.