Ein während einer laufenden Hauptverhandlung erlassener Haftbefehl, der mit Fluchtgefahr wegen konfliktgeladenem Verteidigungsverhalten begründet wird, ist unbegründet und kann die Besorgnis der Befangenheit der Richter einer Strafkammer begründen. (BGH v 08.05.2014, 1 StR 726/13).
Untersuchungshaft
OLG Köln: Unverwertbarkeit eines Geständnisses, welches gegen die Zusicherung, keinen Haftbefehl zu beantragen, abgegeben wird
Dem Beschuldigten wurde von dem vernehmenden Beamten nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zugesichert, keinen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zu stellen, wenn er ein Geständnis abgäbe. photo credit: Leah Abernathy