Glück und eine gute Strategie des Verteidigers bescheren dem Beschuldigten einen sensationellen Verfahrensausgang. Unser Mandant war mit seinem Fahrrad betrunken (ca. 2,5 Promille) von der Polizei kontrolliert worden. Auf die Aufforderung, sich auszuweisen, antwortete er unflätig „Leck mich“, und wehrte sich gegen weitere polizeiliche Maßnahmen körperlich und verbal.
Verkehrsstrafrecht
Zum Vorsatz bei Fahrerflucht
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich bekannt als „Fahrerflucht“ oder „Unfallflucht“ ist nur dann strafbar, wenn der Täter den Unfallschaden bemerkt und sich dann entfernt, er also vorsätzlich gehandelt hat. In der Praxis wird dieser Vorsatz von den Amtsgerichten oftmals durch einen sehr laxen Rückschluss vom Schadensbild auf das „bemerken müssen“ begründet. Dies hat nun […]
Das Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis
In unserer modernen Gesellschaft ist die Möglichkeit der permanenten Mobilität ein extrem hohes Gut. Es ist also nicht verwunderlich, dass der Verlust des Führerscheins für viele Bürger auch eine existenzielle Bedrohung darstellen kann. photo credit: Rodrigo_Soldon
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
§ 316 StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Dies bedeutet, dass das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholeinwirkung und anderer berauschender Mittel wegen seiner allgemeinen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt ist und zwar unabhängig davon, ob sich diese Gefahr in einem bestimmten Verkehrsvorgang konkretisiert. photo credit: Mile End Residents
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist trotz zahlreicher Reformen und ständiger Diskussion des Tatbestandes, auch heute immer noch eine der umstrittensten verkehrsrechtlichen Vorschriften. photo credit: Feuerwehr Brandoberndor