Richter, die während einer laufenden Zeugenbefragung SMS von ihrem Handy versenden, um private Dinge zu regeln, begründen die Besorgnis der Befangenheit.
Ablehnung
Richterin benutzt ihr Handy in der Hauptverhandlung: Ablehnungsgrund?
Darf eine Richterin während einer Zeugenbefragung ihr Mobilfunkgerät bedienen? Mit dieser Frage wird sich der Bundesgerichtshof am 17. Juni 2015 befassen.
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Die Besorgnis der Befangenheit ist in der Praxis der häufigste Ablehnungsgrund. In einem Verfahren wegen Betruges im Diamantenhandel hat der BGH nun die Ablehnung eines Sachverständigen für begründet erklärt. Ein Sachverständiger kann aus den gleichen Gründen wie ein Richter abgelehnt werden. In dem Beschluss vom 14.4.2011 heißt es: photo credit: jpalinsad360