Das seit dem 1.1.2010 geltende neue Recht der Untersuchungshaft, erfordert bei Vollstreckung von Untersuchungshaft die Beiordnung eines Verteidigers. Aufgrund der jungen Gesetzeslage werden die Gerichte noch häufig damit beschäftigt sein, unter anderem zu entscheiden, wann der Wechsel eines in diesem Stadium beigeordneten Pflichtverteidigers zu einem Anwalt des Vertrauens zulässig ist. Dabei wird dem Anhörungsrecht des […]
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Mia on Zum Vorsatz bei Fahrerflucht
Vermutlich scheint es vielen die Fahrerflucht begehen an (...)
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Kai Roßbacher on Der Diebstahl mit Waffen unter Beisichführen eines Taschenmessers
Deshalb ist es ja wichtig, das man bei den Bullen nichts (...)
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Bernd Kleine on Therapie statt Strafe, § 35 BtMG
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