Erbarmungslose Justiz: Ein 62 jähriger Mann, der 3,7 KG Marihuana aus den Niederlanden in die Bundesrepublik einführte, muss trotz schwerer Krankheit in Untersuchungshaft. Es bestünde nach Ansicht des Landgerichts gerade wegen der schweren Krankheit erhöhte Fluchtgefahr.
-
Therapie statt Strafe, § 35 BtMG Sep 8, 2010
-
Freispruch im Mimosa Hostilis-Verfahren Mrz 5, 2021
-
Rechtswidrige Untersuchungshaft Okt 29, 2018
-
Mia on Zum Vorsatz bei Fahrerflucht
Vermutlich scheint es vielen die Fahrerflucht begehen an (...)
-
Kai Roßbacher on Der Diebstahl mit Waffen unter Beisichführen eines Taschenmessers
Deshalb ist es ja wichtig, das man bei den Bullen nichts (...)
-
Bernd Kleine on Therapie statt Strafe, § 35 BtMG
...bitte nehmen Sie bei einer solch konkreten Frage Kontakt (...)