§ 316 StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Dies bedeutet, dass das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholeinwirkung und anderer berauschender Mittel wegen seiner allgemeinen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt ist und zwar unabhängig davon, ob sich diese Gefahr in einem bestimmten Verkehrsvorgang konkretisiert. photo credit: Mile End Residents
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