In unserer modernen Gesellschaft ist die Möglichkeit der permanenten Mobilität ein extrem hohes Gut. Es ist also nicht verwunderlich, dass der Verlust des Führerscheins für viele Bürger auch eine existenzielle Bedrohung darstellen kann. photo credit: Rodrigo_Soldon
Blutentnahme
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
§ 316 StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Dies bedeutet, dass das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholeinwirkung und anderer berauschender Mittel wegen seiner allgemeinen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt ist und zwar unabhängig davon, ob sich diese Gefahr in einem bestimmten Verkehrsvorgang konkretisiert. photo credit: Mile End Residents
Beweisverwertungsverbot i. R. v. nicht-richterlich angeordneten Blutproben (§81 a StPO)
photo credit: littlepomegranate Die Anordnung einer Entnahme von Blutproben steht grundsätzlich dem Richter zu. Auch wenn bei Gefährdung des Untersuchungserfolges, durch eine Verzögerung im Rahmen der Einholung der richterlichen Entscheidung, grundsätzlich auch eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und – nachrangig – ihrer Ermittlungspersonen besteht, verbietet sich eine generalisierende Betrachtungsweise.