Das Oberlandesgericht Köln hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 06.01.2010, 2 Ws 636/09, bestätigt, dass die bloße Begehung einer Steuerhinterziehung nicht ausreicht, um den dinglichen Arrest in das Vermögen des Beschuldigten anzuordnen. In dem Verfahren hatte das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung gegen den Beschuldigten wegen Einkommens- und Umsatzsteuerverkürzung in den Jahren 2003 bis […]
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