Dem Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in 2 Fällen Betäubungsmittel über das Portal „Shiny-Flakes“ erworben zu haben. Wie üblich stützte sich die Staatsanwaltschaft maßgeblich auf die Unterlagen des Betreibers des mittlerweile stillgelegten Portals. Dieser hatte in dem gegen ihn gerichteten Verfahren erklärt, dass er den Verkaufsstatus farblich markiert hätte. „Grün“ markiert waren sämtliche Verkäufe, […]
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