Nach der Neugestaltung des § 119 StPO sind angordnete Beschränkungen der Telekommunikation, des Besuchs- und Postverkehrs in der Untersuchungshaft nur noch in Ausnahmefällen anzuordnen. Dies wird in der Praxis von Gerichten und Staatsanwaltschaften noch immer nicht rechtmäßig gehandhabt, wie eine Entscheidung des Kammergerichts (KG) Berlin verdeutlicht.
Fluchtgefahr
Untersuchungshaft trotz geringer Lebenserwartung
Erbarmungslose Justiz: Ein 62 jähriger Mann, der 3,7 KG Marihuana aus den Niederlanden in die Bundesrepublik einführte, muss trotz schwerer Krankheit in Untersuchungshaft. Es bestünde nach Ansicht des Landgerichts gerade wegen der schweren Krankheit erhöhte Fluchtgefahr.
Keine Fluchtgefahr aufgrund konflikthaftem Verteidigungsverhaltens
Ein während einer laufenden Hauptverhandlung erlassener Haftbefehl, der mit Fluchtgefahr wegen konfliktgeladenem Verteidigungsverhalten begründet wird, ist unbegründet und kann die Besorgnis der Befangenheit der Richter einer Strafkammer begründen. (BGH v 08.05.2014, 1 StR 726/13).
Fluchtgefahr und soziale Bindungen
Erneut hat ein Obergericht die unzureichende Begründung des Haftgrundes der Fluchtgefahr in einem konkreten Fall gerügt (Beschluss vom 26.02.2010, 2 Ws 60/10). Weiterhin hat es erneut betont, dass bei Jugendlichen die Untersuchungshaft nur als letztes Mittel in Betracht kommt und die Haftgerichte an ihre Pflicht erinnert, dies auch entsprechend zu prüfen. Haftbefehle, die diesen Anforderungen […]
Piraten in Haft
photo credit: anniheit Das Amtsgericht Hamburg hat gegen die 10 Piraten, die versucht haben den deutschen Frachter „MS Taipan“ zu entführen, Haftbefehle erlassen.