BGH zum § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG: Ein Klapptaschenmesser ist nicht per se zur Verletzung von Personen bestimmt. photo credit: michael pollak
-
Therapie statt Strafe, § 35 BtMG Sep 8, 2010
-
Freispruch im Mimosa Hostilis-Verfahren Mrz 5, 2021
-
Rechtswidrige Untersuchungshaft Okt 29, 2018
-
Mia on Zum Vorsatz bei Fahrerflucht
Vermutlich scheint es vielen die Fahrerflucht begehen an (...)
-
Kai Roßbacher on Der Diebstahl mit Waffen unter Beisichführen eines Taschenmessers
Deshalb ist es ja wichtig, das man bei den Bullen nichts (...)
-
Bernd Kleine on Therapie statt Strafe, § 35 BtMG
...bitte nehmen Sie bei einer solch konkreten Frage Kontakt (...)