Ein während einer laufenden Hauptverhandlung erlassener Haftbefehl, der mit Fluchtgefahr wegen konfliktgeladenem Verteidigungsverhalten begründet wird, ist unbegründet und kann die Besorgnis der Befangenheit der Richter einer Strafkammer begründen. (BGH v 08.05.2014, 1 StR 726/13).
Haftbefehl
OLG Köln: Unverwertbarkeit eines Geständnisses, welches gegen die Zusicherung, keinen Haftbefehl zu beantragen, abgegeben wird
Dem Beschuldigten wurde von dem vernehmenden Beamten nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zugesichert, keinen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zu stellen, wenn er ein Geständnis abgäbe. photo credit: Leah Abernathy
Anordnung der U-Haft und Akteneinsicht des Verteidigers
In der täglichen Praxis gibt es regelmäßig Streit über die Akteneinsicht des Verteidigers bei der Verkündung des Haftbefehls. Wie der Verteidiger vorgehen kann, wenn der Richter sich auf den (rechtmäßigen) Standpunkt zurückzieht, nur die Staatsanwaltschaft könne dem Verteidiger Akteneinsicht gewähren, hat nun das OLG Köln ausgeführt. photo credit: dierk schaefer