Anlässlich der Strafverfolgung im Komplex um das Szeneportal „Kino.to“ ist erneut die Frage aufgekommen, inwieweit sich User strafbar machen, die Streaming – Angebote nutzen. Für große Verunsicherung hat die Einschätzung des Schöffengerichts Leipzig gesorgt, die anlässlich des Verfahrens gegen die Betreiber/Gehilfen des Portals „Kino.to“ geäußert wurde. Im Urteil vom 21.12.2011 (200 Ls 390 Js 184/11) […]
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