Gerichte dürfen den Tatnachweis nicht auf abgehörte Selbstgespräche stützen. Der Bundesgerichtshof hat dies im sog. Fall „Mord ohne Leiche“ nun entschieden. Die Bürger dürfen darauf vertrauen, mit sich selbst ungestört zu reden. Werden „laute Gedanken“ abgehört, greift ein sog. Beweisverwertungsverbot. Ein Tatnachweis darf also auf diese rechtswidrig gewonnenen Erkenntnisse nicht gestützt werden. photo credit: gagilas
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