Glück und eine gute Strategie des Verteidigers bescheren dem Beschuldigten einen sensationellen Verfahrensausgang. Unser Mandant war mit seinem Fahrrad betrunken (ca. 2,5 Promille) von der Polizei kontrolliert worden. Auf die Aufforderung, sich auszuweisen, antwortete er unflätig „Leck mich“, und wehrte sich gegen weitere polizeiliche Maßnahmen körperlich und verbal.
Rechtsanwalt
Keine gefährliche Körperverletzung bei Schlägen mit Feuerzeug in der geschlossenen Hand
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass es keine strafrechtliche gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB darstellt, wenn der Täter bei Schlägen mit der Faust einen Gegenstand, hier ein Feuerzeug, in der geschlossenen Hand hält, um so mit den Faustschlägen eine größere Schlagwirkung zu erzielen.
Versagung der Akteneinsicht an die Nebenklageberechtigte
Das Landgericht Düsseldorft hat entschieden, dass die Akteneinsicht an Verletzte versagt werden kann, wenn dies den Untersuchungszweck gefährdet.
Haftentlassung durch Verfahrensverzögerung
Beschuldigte, die sich in Untersuchungshaft befinden, haben einen Anspruch auf beschleunigte Verfahrensförderung durch die Organe der Strafjustiz. Dieser Beschleunigungsgrundsatz gilt auch für den Bundesgerichtshof. Die dortige Verfahrensbearbeitung rügte das OLG Frankfurt als zu langsam und hob in Folge dessen den Haftbefehl gegen den inhaftierten Beschuldigten auf und ordnete die Haftentlassung an. Weitere Informationen dazu finden […]
Cannabis als Medizin: OLG stellt Verfahren ein
Die schmerzlindernde Wirkung von Cannabis findet auch in der Rechtsprechung der Strafgerichte immer häufiger Berücksichtigung.