Die Besorgnis der Befangenheit ist in der Praxis der häufigste Ablehnungsgrund. In einem Verfahren wegen Betruges im Diamantenhandel hat der BGH nun die Ablehnung eines Sachverständigen für begründet erklärt. Ein Sachverständiger kann aus den gleichen Gründen wie ein Richter abgelehnt werden. In dem Beschluss vom 14.4.2011 heißt es: photo credit: jpalinsad360
-
Therapie statt Strafe, § 35 BtMG Sep 8, 2010
-
Freispruch im Mimosa Hostilis-Verfahren Mrz 5, 2021
-
Rechtswidrige Untersuchungshaft Okt 29, 2018
-
Mia on Zum Vorsatz bei Fahrerflucht
Vermutlich scheint es vielen die Fahrerflucht begehen an (...)
-
Kai Roßbacher on Der Diebstahl mit Waffen unter Beisichführen eines Taschenmessers
Deshalb ist es ja wichtig, das man bei den Bullen nichts (...)
-
Bernd Kleine on Therapie statt Strafe, § 35 BtMG
...bitte nehmen Sie bei einer solch konkreten Frage Kontakt (...)