Erneut hat ein Obergericht die unzureichende Begründung des Haftgrundes der Fluchtgefahr in einem konkreten Fall gerügt (Beschluss vom 26.02.2010, 2 Ws 60/10). Weiterhin hat es erneut betont, dass bei Jugendlichen die Untersuchungshaft nur als letztes Mittel in Betracht kommt und die Haftgerichte an ihre Pflicht erinnert, dies auch entsprechend zu prüfen. Haftbefehle, die diesen Anforderungen […]
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