Glück und eine gute Strategie des Verteidigers bescheren dem Beschuldigten einen sensationellen Verfahrensausgang. Unser Mandant war mit seinem Fahrrad betrunken (ca. 2,5 Promille) von der Polizei kontrolliert worden. Auf die Aufforderung, sich auszuweisen, antwortete er unflätig „Leck mich“, und wehrte sich gegen weitere polizeiliche Maßnahmen körperlich und verbal.
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