Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass es keine strafrechtliche gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB darstellt, wenn der Täter bei Schlägen mit der Faust einen Gegenstand, hier ein Feuerzeug, in der geschlossenen Hand hält, um so mit den Faustschlägen eine größere Schlagwirkung zu erzielen.
Strafverteidiger
Versagung der Akteneinsicht an die Nebenklageberechtigte
Das Landgericht Düsseldorft hat entschieden, dass die Akteneinsicht an Verletzte versagt werden kann, wenn dies den Untersuchungszweck gefährdet.
JVA Ossendorf
Für die meisten Menschen kommt die Verhaftung eines Familienmitgliedes oder Lebensgefährten überraschend. Oft ist der letzte Kontakt der Abtransport durch die Polizei, danach herrscht oft Unkenntnis über den weiteren Verbleib. Bei Festnahmen durch die Polizeibehörden in Köln kann anschließend durch das Amtsgericht Köln die Untersuchungshaft angeordnet werden. Diese wird dann in der Regel in der […]
Abziehen ist Raub
„Abziehen“ und „Abzocken“ sind Begriffe aus dem Vokabular Jugendlicher. Sie klingen vergleichsweise harmlos. Das zugrundeliegende Tatgeschehen ist häufig identisch. Mehrere Jugendliche stellen ein Opfer und ziehen dieses ab, d.h. unter Androhung von Schlägen oder anderer Repressalien werden Handy, Jacken oder andere Wert- und Trendsachen ergaunert. photo credit: Lanyap
Gefährliche Körperverletzung
Die einfache Körperverletzung wird gemäß § 223 StGB mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert. Zur gefährlichen Körperverletzung wird die Handlung dann, wenn der Täter 5 Formen der in § 224 Abs. 1 festgelegten Tatvarianten erfüllt. Im Gesetz steht…