Das seit dem 1.1.2010 geltende neue Recht der Untersuchungshaft, erfordert bei Vollstreckung von Untersuchungshaft die Beiordnung eines Verteidigers. Aufgrund der jungen Gesetzeslage werden die Gerichte noch häufig damit beschäftigt sein, unter anderem zu entscheiden, wann der Wechsel eines in diesem Stadium beigeordneten Pflichtverteidigers zu einem Anwalt des Vertrauens zulässig ist. Dabei wird dem Anhörungsrecht des […]
Wechsel
Wechsel eines Pflichtverteidigers
Die neue Regelung des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO besagt, dass jeder Beschuldigte Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat, wenn gegen ihn Untersuchungshaft vollstreckt wird. Wird also der Haftbefehl vom Richter verkündet und Untersuchungshaft angeordnet, muss dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Der Beschuldigte hat dabei ein Vorschlagsrecht und wird vom Richter nach einem […]