Über die grundsätzliche Strafbarkeit des Besitzes des Stoffes Dimethyltryptamin (DMT) zu Rauschzwecken, der unter anderem in der recht populären Wurzelrinde Mimosa Hostilis enthalten ist, hatten wir bereits an anderer Stelle berichtet. In einem weiteren Verfahren in diesem Zusammenhang wegen Besitzes von DMT vor dem Schöffengericht Köln wurde unser Mandant nach 3 Hauptverhandlungstagen freigesprochen.
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